Baustellenbild als Symbolbild: eine Betonfertigteildecke wird montiert

Technische Regelsetzung und Normung

Nach den anerkannten Regeln der Technik zu bauen, heißt auf Erprobtes zu setzen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) organisiert im Auftrag der Länder die kontinuierliche Fortschreibung der Technischen Baubestimmungen, sodass in Deutschland nach dem Stand der Technik geplant, bemessen und gebaut werden kann. Darüber hinaus arbeitet das DIBt in nationalen, europäischen und internationalen Gremien an der Technischen Regelsetzung und Normung mit.

Technische Regelsetzung

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Als Blaupause für die Landesvorschriften Technische Baubestimmungen spielt die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung des bauaufsichtlichen Regelungsrahmens in Deutschland.

2023/2024 hat das DIBt die Ausgaben 2023/1 und 2024/1 veröffentlicht. In Vorbereitung ist zudem die MVV TB 2025/1. 

Derzeit arbeitet ein interdisziplinäres Projektteam des DIBt mit einem externen Dienstleister daran, das gesamte Verfahren digital abzubilden. Die DIBt-internen Verfahrensschritte sollen bereits 2025 ausgerollt werden. Spätestens 2026 wird die MVV TB-Webanwendung dann auch der Bauwirtschaft zur Verfügung stehen. Was sich schon jetzt abzeichnet: Die digitale MVV TB wird ein deutliches Plus an Nutzerfreundlichkeit, Komfort und Übersicht bieten.

Weiterentwicklung des bautechnischen Regelungsrahmens

Änderungen im bauaufsichtlichen Regelungsrahmen sind oft eine Reaktion auf Bedarfe, die in der Baupraxis entstehen. Hier zwei Beispiele aus den Jahren 2023 und 2024:

  • Mit der MVV TB 2023/1 und folgende wurden Erleichterungen für den Einsatz von PV-Modulen im Bauwesen umgesetzt. Eine Anpassung der Regelungen war notwendig, da die marktüblichen Größen der Einzelmodule über die Jahre stetig angestiegen sind.
  • Im September 2024 hat die Bauministerkonferenz zudem den Entwurf für eine Fortschreibung der Muster-Holzbaurichtlinie beschlossen. Zentrales Anliegen der für Bauen und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder war dabei, den Weg freizumachen für ein einfacheres Bauen mit Holz. Die Änderungen werden mit der MVV TB 2025/1 umgesetzt. 

Bauaufsichtliche Begleitung der Normung

Im Auftrag der Länder engagiert sich das DIBt in zahlreichen nationalen, europäischen und internationalen Gremien an der Ausarbeitung technischer Regeln. Vorrangiges Anliegen ist es dabei, das bauaufsichtliche Schutzziel "Bauwerksicherheit" in die einschlägigen Normen und Richtlinien einzubringen und die technische Weiterentwicklung und Harmonisierung im Bauwesen voranzutreiben. 

Rund 170 DIBt-Referentinnen und Referenten arbeiten in den unterschiedlichsten Gremien von DIN und CEN mit. 

Im Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2024 prüfte das DIBt

Normentwürfe im Rahmen der öffentlichen Umfrage.

Normentwürfe wurden im Rahmen der öffentlichen Umfrage ausführlich kommentiert.

Die geprüften Normentwürfe setzen sich wie folgt zusammen

 

Drei Themen standen 2023/24 im Fokus der Normungstätigkeit des DIBt:

Verbesserter Zugriff auf Normen

Seit 1. Januar 2024 gewährleistet der novellierte DIN-Länder-Vertrag einen verbesserten Zugriff der am Bau Beteiligten auf die relevanten Normen im Bereich der Bauaufsicht und der Bauleitplanung. Das DIBt unterstützt hier technisch und organisatorisch im Auftrag der Länder.

Über das Öffentlichkeitsportal haben Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfreien Zugriff auf Normen, die in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) zitiert werden oder für die Bauleitplanung relevant sind. Nach der Registrierung können Nutzer bis zu 10 Normen pro Jahr kostenfrei einsehen. Darüber hinaus besteht unbegrenzter Zugang zu Inhaltsverzeichnissen und Einführungsbeiträgen weiterer Normen. 

Parallel zu diesem Service wurde ein Behördenportal, für die Baubehörden der Länder und Gemeinden eingerichtet. Seit dem 1. August 2024 konnte das DIBt mehrere hundert Behörden verschiedener Bundesländer auf diesem Portal registrieren, was einen effizienten Zugriff auf die notwendigen technischen Regelungen sicherstellt. Die Umsetzung erfolgt sukzessive durch die Länder.

Symbolbild: Nutzerin und Startseite des neuen Öffentlichkeitsportals

CPR-Acquis-Prozess

Rund 450 Normen, 400 Europäische Bewertungsdokumente und zahllose Kommissionsentscheidungen und delegierte Rechtsakte umfasst der „Besitzstand“ (Acquis) der Bauproduktenverordnung (englische Abkürzung: CPR) aktuell. Der Mammutaufgabe, all diese zu sichten und in Hinblick auf die Anforderungen der neuen Bauproduktenverordnung zu überarbeiten und zu verbessern, stellen sich Kommission, Mitgliedstaaten und Fachwelt im Rahmen des CPR-Acquis-Prozesses seit Ende 2019. Hunderte Fachleute sind national und auf europäischer Ebene eingebunden. 

Das DIBt arbeitet im Auftrag der Länder in allen bisher im Rahmen des CPR-Acquis-Prozesses eingerichteten Arbeitsgruppen mit. DIBt-Präsident Gerhard Breitschaft ist für die Länder in der europäischen Steering Group zum CPR-Acquis-Prozess tätig, die mit der Novelle der Bauproduktenverordnung als "CPR Expert Group" fortgeführt wird. Ende Februar 2023 hat der Beirat des DIN zudem einen NA-Bau-Sonderausschuss für die Begleitung des CPR-Acquis-Prozesses eingerichtet. Den Vorsitz übernahm ebenfalls Gerhard Breitschaft.

Was das Inhaltliche angeht, so lagen zum Ende des Jahres 2024 zwei im Rahmen des CPR-Acquis-Prozesses erarbeitete Normungsaufträge (Standardisation Requests) vor. Zum Normungsauftrag für Stahlbauteile hatte Deutschland nur wenige Kommentare in Bezug auf den Brandschutz abgegeben. Der Normungsauftrag für Betonfertigteile wurde von Deutschland hingegen umfangreich kommentiert. Geplant ist in diesem Bereich eine einzige Mammutnorm, die alle bisherigen harmonisierten Normen für Betonfertigteile ablösen soll. Dieses Ziel ist sehr ambitioniert, zumal der zeitliche Rahmen für die Erarbeitung der neuen harmonisierten Norm, die bereits im November 2025 fertiggestellt sein soll, sehr eng gesteckt ist. 

Als Zwischenfazit lässt sich festhalten, dass es trotz einer konstruktiven Arbeitsatmosphäre im CPR-Acquis-Prozess für die Mitgliedstaaten schwierig bleibt, einzelstaatliche Regelungsbelange einzubringen. Eine enge Rückkopplung von europäischer Normung und nationalen Regelungsbedarfen ist jedoch notwendig, um einen sinnvoll funktionierenden Binnenmarkt für Bauprodukte herzustellen und gleichzeitig ein hohes Niveau an Bauwerkssicherheit in Europa zu gewährleisten. 

Grafik zur CPR-Acquis-Gremienstruktur

Mehrere hundert Fachleute sind national und auf europäischer Ebene in den CPR-Acquis-Prozess eingebunden.

Die zweite Generation der Eurocodes

Schon 2025 soll die bauaufsichtliche Einführung der ersten Normen der zweiten Eurocode-Generation in Deutschland vorbereitet werden. Technische Änderungen, wie die Umstellung der Bemessung von einer Normengeneration auf die nächste, haben einen langen Vorlauf. So müssen geplante Änderungen durch Forschung unterlegt und verifiziert werden, Auswirkungen auf die Baupraxis und das reale Sicherheitsniveau abgeschätzt, die Normen konsensbasiert auf europäischer Ebene fortgeschrieben und sinnvolle Parameter für die Nationalen Anhänge gefunden werden. Die zweite Generation der Eurocodes ist somit ein Thema, mit dem sich das DIBt schon seit Langem befasst und dem es 2023 eine eigene Konferenz widmete.

Paolo Formichi, Vorsitzender des CEN/TC 250/SC 10 "Grundlagen der Tragwerksplanung", bei seinem Vortrag zu EN 1990

Paolo Formichi, Vorsitzender des CEN/TC 250/SC 10 "Grundlagen der Tragwerksplanung", bei seinem Vortrag zu EN 1990