Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bemüht sich, seinen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. der aktuellen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt von www.jahresbericht.dibt.de
  • Diese Erklärung wurde am 10. März 2025 erstellt bzw. überprüft.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Website des DIBt wird derzeit noch auf Barrierefreiheit überprüft. Die Fertigstellung wird bis Ende 2025 angestrebt.

Feedbackmechanismus/Barrieren melden

Sind Ihnen Mängel auf unserer Website aufgefallen? Dann schreiben Sie uns eine 
E-Mail. Denn eine möglichst barrierefreie Umsetzung unseres Webangebots ist uns wichtig. Wir freuen uns über Ihre hilfreichen Feedbacks und bemühen uns, Ihnen zeitnah zu antworten.

Kontakt zur Ansprechperson im DIBt:
Name: Dr.-Ing. Doris Kirchner 
E-Mail:  dki(at)dibt(.)de
Telefon: +49 30 78730-423

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit dem DIBt nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit in Berlin wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben

Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Link zum Kontaktformular

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit