Die Zulassungen, Bauartgenehmigungen, ETAs, Gutachten, Zustimmungen im Einzelfall und vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen sowie die Typenprüfungen des DIBt tragen zu hoher Sicherheit im Bauwesen bei und öffnen gleichzeitig innovativen Bauprodukten und konstruktiven Lösungen Türen und Tore, bzw. Märkte und Bauvorhaben.
Erarbeitet werden diese Dokumente in den drei technischen Abteilungen des DIBt:
- Abteilung I - Konstruktiver Ingenieurbau
- Abteilung II - Gesundheits- und Umweltschutz, GEG-Registrierstelle
- Abteilung III - Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung
Dabei ergeben sich sowohl gemeinsame als auch unterschiedliche Fragestellungen in den einzelnen Disziplinen. Insgesamt sind die Tätigkeiten des DIBt ein Spiegel der Themen, die die Baubranche bewegen. Zudem sind Technische Bewertung, Regelsetzung und Bauforschung in der Arbeit des DIBt eng miteinander verwoben. Hier einige Trendthemen aus den Jahren 2023 und 2024.
Ökologischer Fußabdruck und Beton – geht das zusammen?
Ein beherrschendes Thema im konstruktiven Ingenieurbau ist und bleibt die Reduktion des CO2-Fußabdrucks. Quer durch alle Bauarten, vom Beton- und Mauerwerksbau, über den Glas-, Holz- und Kunststoff- bis hin zum Metall- und Verbundbau, suchen Ingenieure und Forschende nach optimierten Lösungen. Im Wesentlichen haben sie dabei zwei Ansatzpunkte: das Material und die Konstruktion.
Ein besonders großer Hebel besteht – allein aufgrund der "Massewirkung" – im Betonbau. Im Rahmen von Produktinnovationen ersetzen Hersteller den CO2-intensiven Zementklinker durch alternative Bindemittel. Dabei kommen z.B. erhöhte Anteile von Hüttensand und Kalksandstein zum Einsatz. Erstmals konnte das DIBt im Oktober 2024 für ein Bindemittel mit einem hohen Anteil an Betonrecyclingmehl, also fein gemahlenem Betonschutt, einen Bescheid erteilen.
Etwas komplexer in der Anwendung sind Geopolymerbetone. Hier wird komplett auf Zementklinker als Bindemittel verzichtet. An seine Stelle treten anorganische Netzstrukturen aus Aluminium- und anderen wasserlöslichen Silikaten. Bereits 2019 hat das DIBt ein Geopolymer-Bindemittel zugelassen. 2024 wurden für Betonfertigteile für den Kanalbau auf Basis dieses Geopolymers zugelassen und genehmigt. Zudem wurde der Beton auf Basis einer Zustimmung im Einzelfall einschließlich vorhabenbezogener Bauartgenehmigung in Schleswig-Holstein erstmals im Hochbau eingesetzt.
Neue konstruktive Möglichkeiten bieten Bewehrungsgitter aus Carbon, wie sie das DIBt im August 2024 erstmals zugelassen und genehmigt hat. Durch die geringe Betondeckung können mittels Carbon-Bewehrungsgitter bewehrte Betonbauteile ressourceneffizienter sein.