Diese Anforderungen gelten für Produkte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nach der neuen Bauproduktenverordnung verfügbar sind. Für Produkte, die weiterhin nach den Regularien der bisherigen Bauproduktenverordnung vermarktet werden, gelten die Anforderungen noch nicht.
Für die Hersteller bedeutet das künftig erweiterte Dokumentationspflichten und die Notwendigkeit, mehrere normative Dokumente im Blick zu haben. Die Europäischen Institutionen versprechen sich dadurch eine bessere Berücksichtigung des Arbeitsschutzes und der allgemeinen Produktsicherheit und damit natürlich auch ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts.
Für ein gutes Funktionieren des Binnenmarkts ist aus Sicht der nationalen Bauverwaltungen jedoch der nachfolgende Aspekt wohl viel entscheidender.
Normung: ein Ende der Lückenproblematik?
Die Novelle der Bauproduktenverordnung fordert eine stärkere Einbindung der Mitgliedstaaten in den Normungsprozess. Dazu wird der Kommission eine Sachverständigengruppe zum Acquis zur Seite gestellt, die mit von den Mitgliedstaaten benannten Experten besetzt ist. De facto existiert diese Gruppe schon, trug aber bisher die Bezeichnung Steering Group.
Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, der Kommission und der Sachverständigengruppe zum Acquis alle wesentlichen Merkmale, einschließlich Bewertungsmethoden, Schwellenwerten, Leistungsklassen und Produktanforderungen mitzuteilen, die zur Erfüllung der nationalen Bauwerksanforderungen für eine Produktfamilie erforderlich sind. Die Mitteilungen erfolgen nach Veröffentlichung eines Arbeitsplans der Kommission mit den aktuellen Normungsprioritäten. Die Kommission ist gehalten, diese Anforderungen zu berücksichtigen oder zu begründen, warum das nicht möglich ist.
Ziel der Bestimmungen ist es sicherzustellen, dass die harmonisierten Normen den regulatorischen Bedürfnissen in den Mitgliedstaaten gerecht werden und so künftig weniger Reibungsverluste an der Schnittstelle zwischen europaweiter Handelbarkeit und bauaufsichtlich sicherer Verwendung entstehen. Im Interesse eines gut funktionierenden Binnenmarkts kann deshalb nur gehofft werden, dass sich der Gedanke, den Mitgliedstaaten ein echtes Mitspracherecht bei den Normungsmandaten und damit in der Normung zu geben, im schon seit Oktober 2019 laufenden Acquis-Prozess auch tatsächlich durchsetzt. Andernfalls wird ein sehr wesentliches Ziel der Novelle verfehlt.