DIBt-Gebäude mit der markanten Fassade aus roten Steinplatten

Von Energieeffizienz über Marktüberwachung bis Bauforschung

Die meisten am Bau Beteiligten kennen das DIBt als Zulassungs- und Bewertungsstelle, als treibende technische Kraft hinter der MVV TB und Vertretung der Bauaufsicht in der Normung. Doch die Aufgaben des Instituts sind wesentlich breiter gefasst. Hier ein Überblick über die vielfältigen Aufgaben, die das DIBt im Auftrag von Bund und Ländern wahrnimmt.

GEG-Registrierstelle

Die GEG-Registrierstelle ist eine rein digitale Plattform, die sich an Ausstellende von Energieausweisen und Inspektionsberichten für Klimaanlagen richtet. Die Ausstellenden erhalten hier Registriernummern für die von ihnen erstellten Dokumente. Zudem können sie über das Portal XML-Kontrolldateien zu Energieausweisen und Inspektionsberichte hochladen, wenn diese in die Stichprobenkontrollen durch die Behörden gezogen wurden.

Aufgrund zweier Novellen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in den Jahren 2022 und 2023 wurden das GEG-Portal und das XML-Kontrollschema ebenfalls zweimal angepasst. 

Weitere Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes werden für die nächste Legislaturperiode erwartet. Hintergrund ist die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275), auch unter der englischen Abkürzung EPBD bekannt, die am 28. Mai 2024 in Kraft trat. Darin sind zahlreiche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden vorgesehen, die die EU-Mitgliedstaaten nun bis 2026 umsetzen müssen. Gefordert ist auch die Einführung einer zentralen Datenbank für Energieausweise. 

Symbolbild: Spielzeug-Bauklötzchen-Häuser auf Energieausweisen

Marktüberwachung

Die Marktüberwachung im Bauwesen stellt sicher, dass Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung den Bestimmungen der Bauproduktenverordnung entsprechen und keine Gefährdung für Gesundheit und Sicherheit darstellen. 

Für die Marktüberwachung von Bauprodukten sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Die Behörden der Länder führen routinemäßig Stichprobenkontrollen am Markt durch oder gehen konkreten Hinweisen nach. Wird festgestellt, dass von einem Bauprodukt eine ernste Gefahr ausgeht, sorgen die Marktüberwachungsbehörden dafür, dass die Nutzer über einschlägige Portale, z.B. die Website des Herstellers oder Händlers bis hin zum europäischen Safety Gate (früher RAPEX), darüber informiert werden.

2023/2024 bearbeitete das DIBt als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder

Verfahren selbstständig und zur Unterstützung der Länder und beantwortete

Anfragen der Landesmarktüberwachungsbehörden und anderer Akteure.

Zollrisikoprofile wurden vorbereitet und in Zusammenarbeit mit der Generalzolldirektion bundesweit geschaltet.

Als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder hat das DIBt eine koordinierende Rolle in der Marktüberwachung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten. Das Institut organisiert Fortbildungen und Erfahrungsaustausch und führt die Geschäfte des Arbeitskreises Marktüberwachung BAU. Bei Verdacht auf materielle Mängel organisiert das DIBt geeignete Produktprüfungen und führt darauf basierend eine Risikobewertung durch.

2023 und 2024 wurden auch weitere Digitalisierungsschritte im Bereich der Marktüberwachung umgesetzt. Die Schnittstelle zwischen dem nationalen Vorgangsmanagementsystem der Marktüberwachungsbehörden im Bauwesen, MÜ|CE, und ICSMS, dem Informations- und Kommunikationssystem der Europäischen Kommission wurde 2023 fertiggestellt. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können so ihren Melde- und Berichtspflichten gegenüber der EU auf digitalem Weg nachkommen. Derzeit laufen noch die Arbeiten zur Anbindung der Zollbehörden an ICSMS.

Die Marktüberwachungsbehörden im Bausektor sind über das Gremium für europäischen Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Bauproduktenverordnung (AdCo CPR) eng miteinander vernetzt. Das Gremium organisiert auch gemeinsame Marktüberwachungs­aktionen. 2024 lief beispielsweise eine EU-weite Marktüberwachungsaktion (Joint Action) im Bereich der werkmäßig hergestellten Wärmedämmstoffe nach verschiedenen harmonisierten Produktnormen an. Im Rahmen der Aktion soll ein Querschnitt der Produkte auf formale Mängel allgemein sowie auf materielle Mängel beim Wärmedurchlasswiderstand und Brandverhalten untersucht werden. An der freiwilligen Aktion beteiligen sich Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden und Deutschland. Die beteiligten deutschen Marktüberwachungsbehörden haben sich darauf verständigt, Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach EN 13164 zu kontrollieren. Das DIBt organisiert die erforderlichen Produktprüfungen und führt zentral die Risikobewertung durch.

Symbolbild: Prüfer im Baumarkt

Anerkennung und Notifizierung von Drittstellen

Die ordnungsgemäße Herstellung von Bauprodukten und die sachkundige Ausführung von Bauarten sind wesentliche Voraussetzungen für sicheres Bauen. Um diese zu gewährleisten, ist in bestimmten Fällen die Einschaltung unabhängiger Prüfinstitute, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (Drittstellen) vorgeschrieben. Das DIBt erkennt geeignete Institute als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen an. Zudem hat das DIBt die Aufgabe, deutsche Stellen für eine Tätigkeit als Prüflabor oder Zertifizierungsstelle nach Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011, künftig Verordnung (EU) 2024/3110) oder nach Heizkesselrichtlinie (Richtlinie 92/42/EEC (EWG) zu notifizieren.

Zum 31.12.2024 stehen den Herstellern

anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen sowie

notifizierte Prüflabore und Zertifizierungsstellen nach der Bauproduktverordnung und

anerkannte Stellen gemäß der Verordnung über das Inverkehrbringen von Heizkesseln und Geräten nach dem Bauproduktengesetz zur Verfügung.

Im Berichtszeitraum hat der zuständige Fachbereich im DIBt zudem die Ausgaben 2023 und 2024 des Verzeichnisses der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen, bekannter als PÜZ-Verzeichnis, veröffentlicht. 

Ein weiteres Thema, das den zuständigen Fachbereich 2023/2024 beschäftigte, war die Novelle der Bauproduktenverordnung. Notifizierungen nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 gelten dabei zunächst weiter. Die Umschreibung der Notifizierung auf die "neue" Verordnung (EU) 2024/3110 erfolgt im Rahmen der turnusgemäßen Überprüfung der Stellen, spätestens bis zum 8. Januar 2030. Die Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit, bekannter unter der englischen Abkürzung AVCP-Systeme, wurden in AVS-Systeme (Assessment and Verification Systems) umbenannt. Neben der Bewertung der Leistung von Bauprodukten, also ihres Beitrags zur Bauwerkssicherheit, werden die Stellen künftig auch Aufgaben in der Konformitätsbewertung übernehmen. Neu ist zudem das System 3+, in dessen Fokus die Validierung der ökologischen Nachhaltigkeit steht. Die notifizierende Behörde am DIBt ist hier bereits mit ersten interessierten Stellen im Gespräch.

Symbolbild: Zwei Personen bei der Durchführung eines Versuchs im Prüflabor

Produktinformationsstelle für das Bauwesen

Als „Erstanlaufstellen“ unterstützen EU-weit Produktinformationsstellen für das Bauwesen (Product Contact Points for Construction, kurz PCPC) Hersteller dabei, sich zügig ein Bild von der Rechtslage in dem Mitgliedstaat zu machen, in dem sie ihr Bauprodukt vermarkten möchten. Das DIBt gibt seit 2019 Auskunft über Anforderungen an die Vermarktung und Verwendung von Bauprodukten in Deutschland. 

Die Produktinformationsstelle am DIBt beantwortete 2023/2024

Anfragen von Wirtschaftsakteuren aus rund

Ländern.

2023 wurde das Angebot durch ein Nutzerportal ergänzt, über das individuelle Anfragen an die PCPC gestellt werden können. Genutzt wird das Informationsangebot der PCPC insbesondere von Herstellern, gefolgt von Importeuren und Verwendern.

Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

Bauprodukte können Gehalte natürlicher Radioaktivität aufweisen, aus denen sich eine erhöhte Strahlenbelastung für die Bevölkerung ergibt. Das Strahlenschutzgesetz enthält deshalb detaillierte Regelungen zum Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten. Mittlerweile übernimmt das DIBt für 12 Bundesländer die Aufgabe der zuständigen Behörde gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG, §§ 134, 135): Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Weitere Länder arbeiten noch an der Übertragung.

Deutschlandkarte mit allen Bundesländern. Diejenigen für die das DIBt zuständige Behörde ist, sind dunkelblau hinterlegt. Stand: 26. April 2024

Die Bundesländer, für die das DIBt zuständige Behörde ist, sind dunkelblau hinterlegt.

Im Rahmen dieser Tätigkeit steht das DIBt auch im regelmäßigen Austausch mit dem zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu Fragen der Vollzugspraxis.

Bauforschung

Für die Forschung im bauaufsichtlichen Interesse steht ein jährlicher Etat der Bauministerkonferenz von 1 Mio. Euro zur Verfügung, den das DIBt verwaltet. Aufgabe des Instituts ist es, bauaufsichtlich relevante Untersuchungen anzuregen, Forschungsaufträge zu vergeben und die Arbeiten wissenschaftlich zu begleiten.

2023/2024 konnten

vom DIBt betreute Forschungsvorhaben erfolgreich abgeschlossen werden.

Forschungsvorhaben laufen derzeit noch.

2023/2024 standen z.B. Forschungen auf dem Gebiet der Eurocodes im Fokus. Dazu zählt etwa das Forschungsvorhaben zur Zuverlässigkeit von Stahlbauten in Deutschland, über das wir in unserem Newsletter 2024/4 berichteten. Darüber hinaus gab es Untersuchungen zum Textilbeton sowie zur Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft, etwa in Bezug auf die Wiederverwendbarkeit von Ziegeln, und viele andere. 

Die Abschlussberichte dieser Forschungsvorhaben sind öffentlich zugänglich und können seit Januar 2024 kostenlos über die Website des DIBt heruntergeladen werden: www.dibt.de > Service > Listen und Verzeichnisse > Bauforschungsberichte

Symbolbild Bauforschung: Vorbereitung einer Gesteinsprobe